Die Stiftung Kunstfonds schreibt aktuell das Förderprogramm „KUNSTFONDS_Werkverzeichnung“ aus. Gefördert wird die digitale Erfassung und Dokumentation künstlerischer Lebenswerke. Unterstützt werden Projekte, die ein bestehendes Werk systematisch aufarbeiten und in einer Datenbank erfassen.
Wer kann sich bewerben?
Was wird gefördert?
Das Programm richtet sich insbesondere an Künstler*innen mit umfangreichem Werk, das bisher nicht systematisch dokumentiert wurde.
Weitere Informationen und Bewerbung:
https://www.kunstfonds.de/foerderung/fuer-kuenstlerinnen/kunstfonds-werkzeichnung/bewerbung-und-vergabe
Hinweis: Es handelt sich nicht um eine Projektförderung für neue künstlerische Arbeiten, sondern um die Dokumentation bestehender Werke.

Die EU hat die neue Ausschreibung für Europäische Kooperationsprojekte 2026 veröffentlicht. Gefördert werden Kulturprojekte, in denen Organisationen aus mindestens drei Ländern zusammenarbeiten und gemeinsame Lösungen für aktuelle Herausforderungen entwickeln.
Gerade für das Saarland ist das besonders interessant: Die Nähe zu Frankreich und Luxemburg bietet ideale Voraussetzungen für grenzüberschreitende Kooperationen.
Was wird gefördert?
Projektgrößen
Es gibt zwei Kategorien:
Inhaltlicher Fokus:
Ein Schwerpunkt liegt auf internationaler Zusammenarbeit, insbesondere auf:
Frist
Bewerbungsschluss: 5. Mai 2026, 17:00 Uhr (MEZ)
Infos: https://kultur.creative-europe-desk.de/news/ausschreibung-europaeische-kooperationsprojekte-2026-veroeffentlicht/

Die Initiative Musik startet die 73. Förderrunde ihrer Künstler*innenförderung und unterstützt damit erneut Solokünstler:innen und Bands, die sich auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt etablieren möchten.
Gefördert werden u. a.:
Antragszeitraum:
10. April 2026, 12:00 Uhr – 30. April 2026, 12:00 Uhr
Die Förderung gilt für Projekte mit einer Laufzeit vom 19. Juni 2026 bis 18. Juni 2027.
Zur Vorbereitung bietet die Initiative Musik einen Infocall an: 8. April 2026, 17:00 Uhr
Hier werden Details zur Förderung sowie Tipps zur Antragstellung vorgestellt. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Anmeldung zum Infocall: https://www.initiative-musik.de/kuenstlerinnenfoerderung/

Mit dem Förderprogramm „Outer Ear“ unterstützt der Musikfonds Projekte aus dem Bereich der aktuellen Musik, die neue Wege in der Ansprache und Beteiligung des Publikums gehen. Im Mittelpunkt steht nicht das fertige Werk, sondern der Entstehungsprozess: Experiment, Offenheit und gemeinsames Erleben sollen sichtbar und hörbar werden.
Ziel ist es, neue Zugänge zu aktueller Musik zu schaffen und besonders auch Menschen anzusprechen, die bisher wenig Berührung mit experimentellen Musikformaten hatten. Gefördert werden Projekte, die klassische Konzertformate erweitern und den Dialog zwischen Künstler:innen und Publikum stärken.
Mögliche Formate sind etwa musikalische Interventionen im öffentlichen Raum, partizipative oder inklusive Projekte, Werkstatt- und Begegnungsformate sowie Kooperationen mit zivilgesellschaftlichen Initiativen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf sozialer und künstlerischer Nachhaltigkeit.
Antragsberechtigt sind professionelle Musikschaffende, darunter Künstler:innen, Musiker:innen, Komponist:innen, Bands, Ensembles oder Institutionen. Amateur:innen können beteiligt sein, reine Amateurmusikprojekte sind jedoch ausgeschlossen.
Gefördert werden zeitlich befristete Projekte mit 25.000 bis 50.000 Euro für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren. Der frühestmögliche Projektbeginn ist der 1. Juli 2026.
Antragsfristen:
01.04.–30.04.2026 (18 Uhr MEZ)
01.10.–30.10.2026 (18 Uhr MEZ)
Infos und Antragstellung unter www.musikfonds.de

Das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie hat erstmals eine eigene Förderrichtlinie für die Kultur- und Kreativwirtschaft aufgelegt. Für die kommenden zwei Jahre stellt die Landesregierung rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung, um die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu stärken und neue Impulse im Strukturwandel zu setzen. Mit dem Programm sollen insbesondere Maßnahmen und Projekte gefördert werden, die zur nachhaltigen Stärkung der saarländischen Kultur- und Kreativwirtschaft beitragen.
Dazu gehören beispielsweise Vorhaben zur Kompetenzentwicklung und Professionalisierung, zur stärkeren Vernetzung der verschiedenen Teilmärkte sowie zur intensiveren Zusammenarbeit mit Unternehmen anderer Branchen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Auch Projekte, die die Sichtbarkeit kreativer Leistungen erhöhen, können unterstützt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Hebelwirkung für weitere Fördermittel: Durch die Bereitstellung von Landesmitteln können Projekte leichter Anforderungen von Bundes- oder EU-Programmen erfüllen, die häufig eine öffentliche Kofinanzierung voraussetzen. Dadurch sollen zusätzliche Fördergelder für Projekte im Saarland eingeworben werden. Darüber hinaus sind auch grenzüberschreitende Projekte innerhalb der Großregion SaarLorLux förderfähig.
Förderung von Mikroprojekten Neu ist die Unterstützung sogenannter Mikroprojekte. Dabei handelt es sich um kleinere Vorhaben mit klar definiertem Ziel und kurzer Laufzeit. Für diese Projekte können Fördermittel von bis zu 2.500 Euro beantragt werden.
Alle Details zur Förderrichtlinie sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums: https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/wirtschaft/kreativwirtschaft/foerderung-kreativwirtschaft

Förderprogramm „Freie Szene“ – Saarland | Förderjahr 2026
Mit dem Förderprogramm „Freie Szene“ unterstützt das Ministerium für Bildung und Kultur Saarland auch 2026 professionelle freie Künstler*innen, Gruppen und private Theater der darstellenden Künste. Ziel der projektgebundenen Förderung ist es, neue künstlerische Arbeiten zu ermöglichen, Entwicklungsprozesse zu unterstützen, nachhaltige Produktionsstrukturen zu stärken und faire Bezahlung sicherzustellen.
Gefördert werden Projektvorhaben sowie Recherchen. Die Rechercheförderung dient insbesondere der konzeptionellen Vorbereitung späterer Produktionen und trägt zur Qualitätssicherung sowie zur Weiterentwicklung der Freien Szene im Saarland bei.
Schwerpunkte der Förderung
Im Fokus stehen die Förderung professioneller Kleinkunst, insbesondere von Literaturtheatern, die Verbesserung von Auftrittsmöglichkeiten sowie die Weiterentwicklung und Erprobung neuer und bestehender Formen der darstellenden Künste. Darüber hinaus sollen Kommunikations- und Kooperationsstrukturen gestärkt und eine möglichst flächendeckende Förderstruktur im Saarland unterstützt werden.
Maximale Antragssummen beim MBK
Für die Projektförderung können maximal 30.000 Euro beantragt werden. Im Falle einer Bewilligung werden mindestens 85 % der beantragten Summe gewährt. Zudem sollen mindestens ein Drittel der Gesamtkosten bei anderen Geldgebern beantragt werden; die Einwerbung von Drittmitteln wird positiv bewertet.
Für Recherchestipendien beträgt die Fördersumme 4.220 Euro für nicht KSK-versicherte Antragsteller*innen bzw. 3.600 Euro für KSK-versicherte Antragsteller*innen.
Fördervolumen 2026
Für das Förderjahr 2026 stehen insgesamt 139.000 Euro zur Verfügung. Der Ansatz wurde gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht, um gestiegenen Produktions- und Betriebskosten sowie verbindlichen Honoraruntergrenzen Rechnung zu tragen.
Vergabe & Verfahren
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt über ein unabhängiges Juryverfahren. Eine fünfköpfige Jury aus regionalen und überregionalen Fachexpert*innen entscheidet im Frühjahr 2026 über die eingereichten Anträge.
Antragsschluss: 27. Februar 2026
Antragsunterlagen:
https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/kulturportal/kultursparten/darstellendekunst/freieszene

Mit dem Förderprogramm "Culture Moves Europe – Individuelle Mobilität" unterstützt die Europäische Union die internationale Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden in den 40 Creative-Europe-Ländern. Das Programm ist Teil von Creative Europe, dem Kulturförderprogramm der EU, und wird vom Goethe-Institut umgesetzt. Ziel ist es, grenzüberschreitende künstlerische Zusammenarbeit zu ermöglichen und langfristige internationale Netzwerke zu stärken.
Die Aktionslinie „Individuelle Mobilität“ richtet sich direkt an Kunst- und Kulturschaffende aller Sparten. Gefördert werden Mobilitätsprojekte, die gemeinsam mit einem Partner in einem anderen Creative-Europe-Land umgesetzt werden. Bewerben können sich Einzelpersonen ebenso wie Gruppen von bis zu fünf Personen. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 18 Jahren sowie ein Wohnsitz in einem der teilnehmenden Länder.
Einzelpersonen können für einen Zeitraum von sieben bis zu 60 Tagen gefördert werden, Gruppen für sieben bis maximal 21 Tage. Neben Zuschüssen zu Reise- und Aufenthaltskosten können – abhängig vom Projekt und der individuellen Situation der Geförderten – zusätzliche finanzielle Unterstützungen gewährt werden. Dazu zählen beispielsweise Förderungen für besondere Bedürfnisse oder nachhaltige Reiseformen.
Nicht förderfähig sind Projekte im Kontext formeller Bildung sowie Reisen, die ausschließlich der Präsentation bereits bestehender Werke dienen, etwa im Rahmen von Ausstellungen oder Konzerten. Im Fokus stehen vielmehr Arbeits- und Entwicklungsprozesse, künstlerischer Austausch und die gemeinsame Weiterentwicklung von Projekten mit internationalen Partnern.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Grundlage mehrerer Kriterien. Bewertet wird unter anderem, welches Ziel die Antragstellenden mit dem Projekt verfolgen und warum die Reise für dessen Umsetzung relevant ist. Auch die Qualität der Projektplanung, die Zusammenarbeit mit dem internationalen Partner, die geplante Dauer sowie die langfristigen positiven Auswirkungen des Projekts spielen eine wichtige Rolle. Darüber hinaus werden Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt, etwa die Wahl der Transportmittel oder der Umgang mit Materialien.
Für die Bewerbung sind unter anderem ein Identitätsnachweis, ein Wohnsitznachweis, ein Lebenslauf sowie ein Portfolio in englischer Sprache erforderlich. Ebenso muss die Kooperation mit dem internationalen Partner nachgewiesen werden. Die Antragstellung erfolgt über das Goethe-Application Portal, wobei empfohlen wird, den Antrag mindestens vier Monate vor dem geplanten Reisedatum einzureichen.
Der Bewerbungsschluss für die aktuelle Ausschreibung ist der 30. April 2026. Da es sich um einen sogenannten „Rolling Call“ handelt, werden die eingehenden Anträge monatlich geprüft und Förderentscheidungen zeitnah getroffen. Aus der bisherigen Praxis zeigt sich, dass viele Interessierte ihre Bewerbung erst kurz vor der finalen Deadline einreichen, wodurch die Konkurrenz in den letzten Monaten deutlich steigt. Eine frühzeitige Antragstellung wird daher ausdrücklich empfohlen.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Bewerbung finden sich auf der Website des Goethe-Instituts unter:
https://www.goethe.de/de/kul/foe/cmm.html
Am Freitag, 6.2., begeisterten Lucyna Zwolinka und ihr Ensemble das Publikum von „Start Up Arts – Tanz & Praxis“ mit einem eindrucksvollen Ausschnitt aus ihrem aktuellen Programm ÜberMensch im Kulturgut Ost. Im anschließenden Interview sprach Lucyna offen über ihre Erfahrungen als freiberufliche Tänzerin und Choreographin im Saarland. Das Publikum nutzte die Gelegenheit für viele interessierte Fragen. Herzlichen Dank für Euren Besuch – und ein großes Dankeschön an Varvara Kandaurova für die wundervollen Fotos!
Die LAG Soziokultur Saar besetzt zum 01.03.2026 die Stelle einer/eines Koordinator*in der Geschäftsstelle (m/w/d) in Teilzeit. Zum Aufgabengebiet gehören die Entwicklung, Organisation, Durchführung und Dokumentation von Veranstaltungen sowie die Öffentlichkeits- und Pressearbeit, unter anderem im Bereich Social Media und die Pflege der Homepage. Darüber hinaus umfasst die Stelle den Ausbau der soziokulturellen Infrastruktur der LAG Soziokultur Saar, insbesondere durch Vernetzungs- und Beratungsangebote zur außerschulischen kulturellen Bildung. Weitere Aufgaben sind die Interessensvertretung der Soziokultur, die Netzwerkpflege sowie die Organisation und Gestaltung der Zusammenarbeit mit den Gremien des Vereins, den Ministerien, Förderern und der Kulturpolitik. Auch die Beratung der Mitglieder im Antragswesen sowie die Akquise und Verwaltung von Fördermitteln gehören zum Tätigkeitsprofil.
Interessierte können ihre Bewerbung bis zum 14.02.2026 an die LAG Soziokultur Saar e. V., Breite Straße 63, 66115 Saarbrücken, oder per E-Mail an info@soziokultur-saar.de senden. Weitere Informationen zur Stelle finden sich unter www.soziokultur-saar.de.

Das Ministerium für Bildung und Kultur stellt auch 2026 wieder Fördermittel für Projekte der kulturellen Jugendarbeit im Saarland bereit. Mit dem Programm „Jugend & Kultur“ werden Vorhaben unterstützt, die jungen Menschen Raum für künstlerischen Ausdruck, Mitgestaltung und neue kulturelle Erfahrungen eröffnen.
Die Organisation und Vergabe der Fördermittel übernimmt der Landesjugendring Saar in Zusammenarbeit mit einem Jugendbeirat. Ziel ist es, qualitativ hochwertige, partizipative und innovative Kulturprojekte für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen.
Förderhöhe und Frist
Wer kann einen Antrag stellen?
Welche Voraussetzungen muss das Projekt erfüllen?
Gefördert werden Projekte, die:
Was kann gefördert werden?
Alle Ausgaben müssen innerhalb des Projektzeitraums anfallen und spätestens bis zum 31.12.2026 abgerechnet sein. Innerhalb von zwei Monaten nach Projektende ist ein sachlicher und finanzieller Verwendungsnachweis einzureichen.
Weitere Informationen und Antragstellung
Detaillierte Informationen zu Förderkriterien, Antragsformularen und dem Verfahren finden sich auf der Website des Landesjugendrings Saar:
https://www.landesjugendring-saar.de/wissen/finanzielle-foerderung-und-antraege/
Der Landesjugendring Saar freut sich auf vielfältige und kreative Projektideen, die kulturelle Teilhabe für junge Menschen im Saarland stärken.
